Teil 1: Geschichte in dieser Folge:
Nachdem neue Beweise die Glaubwürdigkeit seines Mandanten erschüttert haben, bleibt Anwalt Max Kramer nur noch ein Weg: die Flucht nach vorn. Er nimmt die Ermittlungen selbst in die Hand, um die Existenz des Mannes mit dem Halstattoo zu beweisen. Die Suche führt ihn an einen etwas düsteren Ort, wo das bislang unfassbare Phantom plötzlich ein Gesicht und einen Namen bekommt. Doch statt Triumph folgt Ernüchterung. Denn der grösste Durchbruch im Fall könnte gleichzeitig der grösste Fehler der Verteidigung werden.
Teil 2: Rechtliche Fragen in dieser Folge:
1. Private Zeugenbefragung durch den Anwalt
In diesem Themenblock wird erörtert, unter welchen Umständen ein Strafverteidiger Zeugen oder potenzielle Verdächtige privat befragen darf und welche erheblichen Risiken und rechtlichen Hürden dabei bestehen.
Wichtigste Rechtsfragen und deren Antworten im Text:
- Frage: Warum ist es für einen Anwalt problematisch, einen potenziellen Täter direkt zu befragen?
- Antwort: Eine solche Person ist rechtlich gesehen ein Beschuldigter. Dieser hat das Recht zu schweigen und sich nicht selbst zu belasten. Die Wahrscheinlichkeit, dass er dem Anwalt der Gegenseite ein Geständnis macht, ist praktisch null. Er würde die Aussage verweigern und sich an einen eigenen Anwalt wenden, wodurch diese Informationsquelle für die Verteidigung unbrauchbar (“vergiftet”) würde.
- Frage: Welche rechtlichen Hürden gibt es für einen Anwalt bei der privaten Befragung eines unbeteiligten Zeugen?
- Antwort: Laut Bundesgericht und Standesregeln gibt es drei zentrale Hürden:
- Interesse des Mandanten: Die Befragung muss den Interessen des eigenen Mandanten dienen.
- Keine Beeinflussung: Die störungsfreie Ermittlung durch die Strafbehörden darf nicht gefährdet werden. Das bedeutet vor allem, dass der Zeuge nicht beeinflusst werden darf (z.B. durch Suggestivfragen oder indem man ihm die eigene Version der Geschichte erzählt), da seine Aussage sonst als “kontaminiert” und wertlos eingestuft werden könnte.
- Sachliche Notwendigkeit: Die private Befragung muss absolut unerlässlich sein, weil das Beweisergebnis nicht auf einem “saubereren” Weg, wie einem offiziellen Beweisantrag, erreicht werden kann. Sie ist die absolute Ausnahme.
- Antwort: Laut Bundesgericht und Standesregeln gibt es drei zentrale Hürden:
2.: Glaubwürdigkeit der Person vs. Glaubhaftigkeit der Aussage
Dieser Block erklärt den fundamentalen Unterschied zwischen der Bewertung einer Person und der Bewertung ihrer konkreten Aussage im Strafprozess und welche der beiden für das Gericht von grösserer Bedeutung ist.
Wichtigste Rechtsfragen und deren Antworten im Text:
- Frage: Was ist der Unterschied zwischen “Glaubwürdigkeit” und “Glaubhaftigkeit”?
- Antwort:
- Glaubwürdigkeit bezieht sich auf die Person des Zeugen: Ist dieser Mensch generell vertrauenswürdig? (z.B. Leumund, frühere Lügen).
- Glaubhaftigkeit bezieht sich ausschliesslich auf die Aussage selbst: Ist die erzählte Geschichte in sich schlüssig, detailreich und frei von Widersprüchen?
- Antwort:
- Frage: Was ist für ein Gericht wichtiger: die Glaubwürdigkeit der Person oder die Glaubhaftigkeit der Aussage?
- Antwort: Die Glaubhaftigkeit der Aussage ist laut Bundesgericht “weitaus bedeutender”. Dem Gericht ist es relativ egal, ob ein Zeuge einen guten oder schlechten Ruf hat. Entscheidend ist, ob die konkrete Geschichte, die er erzählt, echt und nachvollziehbar wirkt.
- Frage: Warum legt das Gericht mehr Wert auf die Glaubhaftigkeit der Aussage?
- Antwort: Das Gericht stützt sich auf Erkenntnisse der Aussagepsychologie. Diese besagen, dass auch der ehrlichste Mensch sich irren oder in einer Stresssituation lügen kann, während umgekehrt auch ein notorischer Lügner mal die Wahrheit sagen kann. Deshalb wird die Aussage selbst auf Qualitätsmerkmale (sog. “Realitätskriterien”) geprüft, wie unerwartete Details oder geschilderte Emotionen. Die Qualität der Geschichte schlägt den Ruf des Erzählers.
3.: Der korrekte prozessuale Weg: Der Beweisantrag
Dieser kurze, aber entscheidende Block beschreibt das formell korrekte Vorgehen, wenn die Verteidigung einen neuen Zeugen oder Verdächtigen ins Verfahren einbringen möchte.
Wichtigste Rechtsfragen und deren Antworten im Text:
- Frage: Was ist der korrekte und prozessual “saubere” Weg, um eine Person wie Jimmy Richter befragen zu lassen?
- Antwort: Der einzig richtige Weg ist ein formeller Beweisantrag an die Staatsanwaltschaft.
- Frage: Wie sieht ein solcher Beweisantrag konkret aus?
- Antwort: Der Anwalt verfasst eine schriftliche Eingabe an die Staatsanwaltschaft. Darin identifiziert er die Person (Name, Adresse) und beantragt, diese Person offiziell vorzuladen und als Auskunftsperson oder Beschuldigten einzuvernehmen. Dies wird als der “Königsweg” bezeichnet, da das Vorgehen protokolliert und kaum anfechtbar ist.