Teil 1: Geschichte in dieser Folge:
Für Anwalt Max Kramer ist das Eintreffen der Ermittlungsakte immer ein besonderer Moment. In diesem Fall gleicht sie der Büchse der Pandora: Heraus strömen scheinbar erdrückende Beweise, die seinen Mandanten schwer belasten. Doch zwischen den Zeilen findet Kramer nicht nur Hoffnung, sondern auch den Schlüssel zu seinem Mandanten. Ein Schlüssel, der eine Wahrheit freilegt, die so schockierend ist, dass sie den gesamten Fall auf den Kopf stellt.
Teil 2: Rechtliche Fragen in dieser Folge:
1. Beweiswürdigung der Zeugenaussagen und Spurenlage
Dieser Block befasst sich mit der kritischen Analyse der Beweismittel, die die Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten vorbringt. Im Zentrum steht die Frage, wie belastbar diese Beweise vor Gericht tatsächlich sind.
Wichtigste Rechtsfragen:
- Wie zuverlässig sind Zeugenaussagen und wie werden sie von einem Gericht bewertet?
Die Zuverlässigkeit wird stark in Frage gestellt, wenn die Wahrnehmungsfähigkeit der Zeugen eingeschränkt war (z.B. durch Alkoholkonsum, Dunkelheit, grosse Distanz zum Geschehen). Eine Aussage, die nur allgemeine Merkmale wie die Farbe eines Hemdes beschreibt, wird nicht als Beweis, sondern nur als sehr schwaches Indiz gewertet. - Welche rechtliche Bedeutung hat das Fehlen von Beweisen?
Wenn bei einem angeblich heftigen Nahkampf (hier: Faustschläge ins Gesicht) keinerlei forensische Spuren (DNA, Hautpartikel, Fingerabdrücke) gefunden werden, kann dies als starkes Indiz dafür gewertet werden, dass sich der Tathergang nicht wie von der Anklage beschrieben zugetragen hat. Das “Schweigen der Beweise” kann somit die Version der Anklage massgeblich entkräften.
2. Würdigung des Verhaltens des Beschuldigten
Dieser Block konzentriert sich auf das Verhalten des Beschuldigten nach der Tat, insbesondere seine Flucht und seine anfängliche Falschaussage, und wie dies juristisch zu interpretieren ist.
Wichtigste Rechtsfragen:
- Ist die Flucht vom Tatort ein Beweis für die Schuld?
Nein, die Flucht ist rechtlich gesehen kein Beweis, sondern hier wohl ein Indiz für ein “schlechtes Gewissen”. Es muss immer geprüft werden, ob es alternative, plausible Erklärungen für die Flucht gibt – wie zum Beispiel panische Angst, fälschlicherweise für den Täter gehalten zu werden. Gibt es zwei plausible Erklärungen, muss der Grundsatz “im Zweifel für den Angeklagten” (in dubio pro reo) angewendet werden.
(Bemerkung: dieser Grundsatz kommt meistens unter Würding sämtlicher Beweise und nicht eines einzelnen Beweises zum Tragen). - Wie wird eine anfängliche Lüge des Beschuldigten (hier: Amnesie) bewertet?
Eine Lüge schwächt die Glaubwürdigkeit des Beschuldigten, kann aber psychologisch erklärt werden (z.B. als Verdrängung aufgrund eines traumatischen Erlebnisses). Aufgabe der Verteidigung ist es, diese alternative Erklärung für das Gericht plausibel zu machen.
3. Strafbarkeit des Beschuldigten selbst bei Richtigkeit seiner Geschichte
In diesem Block wird analysiert, ob sich der Beschuldigte durch sein Verhalten strafbar gemacht hat, selbst wenn man davon ausgeht, dass er die Haupttat (schwere Körperverletzung) nicht begangen hat.
Wichtigste Rechtsfragen:
- Macht man sich strafbar, wenn man einem schwer verletzten Menschen keine Hilfe leistet (Unterlassung der Nothilfe, Art. 128 StGB)?
Grundsätzlich ja. Man wird bestraft, wenn man einer Person in unmittelbarer Lebensgefahr nicht hilft. Eine Ausnahme besteht, wenn die Hilfeleistung “nicht zugemutet werden konnte”. Ob ein psychischer Ausnahmezustand (Schock, panische Angst) ausreicht, um die Zumutbarkeit zu verneinen, ist eine schwierige Abwägungsfrage für das Gericht. - Macht man sich der falschen Anschuldigung (Art. 303 StGB) strafbar, wenn man einen fiktiven Täter erfindet?
Nein. Der Tatbestand der falschen Anschuldigung ist in der Regel nur dann erfüllt, wenn man eine konkrete, existierende Person wider besseres Wissen beschuldigt. Das Erfinden eines “Phantoms” oder eines namenlosen Sündenbocks ist zwar moralisch verwerflich und schadet der eigenen Glaubwürdigkeit, ist aber juristisch meist keine falsche Anschuldigung. - Macht man sich der Begünstigung strafbar, wenn man eine Straftat beobachtet, aber schweigt und flieht?
Nein. Blosse Passivität (Schweigen, Weglaufen) erfüllt den Tatbestand der Begünstigung nicht. Strafbar wäre es nur, wenn man dem Täter aktiv geholfen hätte, der Strafverfolgung zu entgehen (z.B. durch Bereitstellen eines Fluchtfahrzeugs oder Versteckens).
Zusatz: Prozessrechtlicher Hinweis
Am Ende des Gesprächs in Teil 2 wird ein formeller Punkt zum Schweizer Justizsystem geklärt.
Gibt es in der Schweiz Geschworenengerichte?
Nein. Mit der Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung im Jahr 2011 wurden die Geschworenengerichte abgeschafft. In einigen Kantonen wirken zwar Laienrichter an Urteilen mit, diese sind aber nicht mit dem klassischen Geschworenensystem (z.B. aus den USA) vergleichbar.