Staffel 2: Lenas Kampf – Stalking

Hier entsteht eine neue Staffel, die ein unglaublich wichtiges gesellschaftliches Thema berührt, das vom Strafrecht in der Schweiz bislang nicht ausreichend adressiert wurde: Stalking.

  • Folge 1: Doris stell sich und diesen Podcast vor

    Zusammenfassung dieser Folge:

    Zum Start der neuen Staffel gewährt der Strafrechts-Podcast “Akte Kramer” in einer Spezialfolge einen exklusiven Blick hinter die Kulissen. In einem ungewohnten Rollentausch übernimmt Strafverteidiger Max Kramer das Mikrofon und rückt die sonst moderierende Juristin Doris ins Rampenlicht. Die Hörer erfahren dabei nicht nur persönliche Details über die “Anwältin des Publikums”, sondern erhalten vor allem Antworten auf die grossen Fragen: Was ist die Mission hinter “Akte Kramer”? Und was ist das einzigartige Geheimnis hinter der Produktion des Podcasts, der die Zusammenarbeit von Mensch und künstlicher Intelligenz (KI) auf eine neue Ebene hebt? Eine offene und aufschlussreiche Spezialfolge, die mit einer Vorschau auf den neuen, fesselnden Fall “Lenas Kampf” gegen Stalking neugierig auf mehr macht.

    Details dieser Folge:

    Die Spezialfolge dient als Auftakt zur neuen Staffel und gibt einen Einblick hinter die Kulissen des Podcasts. In einem umgekehrten Rollenspiel interviewt Strafverteidiger Max Kramer ausnahmsweise die Moderatorin Doris.

    Teil 1: Die Person hinter der Moderatorin Doris
    • Die Enthüllung: Doris, die im Podcast die Rolle der “Anwältin des Publikums” einnimmt und aus Laienperspektive fragt, ist in Wirklichkeit selbst eine hochqualifizierte Juristin.
    • Beruflicher Werdegang:
      • Sie ist gebürtige Bernerin und hat an der Universität Bern Jura studiert.
      • Ihre ursprüngliche Motivation war idealistisch: Sie wollte mit Logik und Worten für Gerechtigkeit kämpfen und den Schwächeren eine Stimme geben.
      • Nach dem Studium spezialisierte sie sich auf Familienrecht und arbeitete als Anwältin hauptsächlich in Scheidungsfällen, wo sie fast ausschliesslich Frauen vertrat. Diese Arbeit war emotional sehr fordernd.
    • Privates: Neben Joggen an der Aare und Reisen hat sie ein neues Hobby: das Fermentieren von Lebensmitteln wie Sauerkraut oder Kombucha.
    • Frauen im Strafrecht: Auf Max’ Frage, warum es so wenige Strafverteidigerinnen gibt, nennt Doris mehrere Gründe:
      • Die Branche ist eine historische Männerdomäne (“Old Boys’ Club”).
      • Der oft konfrontative Ton kann abschreckend wirken.
      • Die 24/7-Verfügbarkeit ist schwer mit dem Privatleben vereinbar.
      • Sicherheitsbedenken im Umgang mit männlichen Klienten aus gewaltbereiten Milieus.
      • Die hohe psychische Belastung, sich mit schweren Straftaten zu befassen.
      • Es gibt aber hervorragende Strafverteidigerinnen, und das ist eine grosse Bereicherung für das Justizsystem.
    Teil 2: Die Mission und Machart des Podcasts “Akte Kramer”
    • Kernmission: Die zentrale Idee ist die “Demokratisierung von Wissen”. Der Podcast soll die “Informationsasymmetrie” zwischen dem gut ausgestatteten Staat (Polizei, Justiz) und dem einzelnen Bürger im Strafrecht verringern.
    • Warum Strafrecht?:
      • Das Thema betrifft mehr Menschen als gedacht. Mit rund 100.000 Strafbefehlen pro Jahr in der Schweiz kommt statistisch gesehen jeder 90. Bürger jährlich mit dem Strafrecht in Berührung. Der Podcast soll aber auch Opfern helfen, ihre Rechte zu verstehen.
      • Gleichzeitig wird betont, dass es nicht um ein “Bürger gegen Staat”-Szenario geht, da die Schweizer Strafjustiz (Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte) in weiten Teilen sehr gut funktioniert und eine wichtige, anerkennenswerte Arbeit für die Gesellschaft leistet.
    • Die wichtige Botschaft zur Machart:
      • Die Sprecher Max und Doris sind fiktive Figuren, die von KI-Avataren verkörpert werden.
      • Der Inhalt ist jedoch nicht rein maschinell erzeugt. Es handelt sich um ein Hybrid-Modell:
        1. Die KI dient als “Sparringspartner”, liefert Ideen und erstellt Dialogentwürfe.
        2. Ein rechtlich informierter Mensch übernimmt die finale inhaltliche Kontrolle. Er erstellt insbesondere alle juristischen Analysen anhand von Gesetzen, Gerichtsentscheiden und der Rechtslehre, um die Richtigkeit und Praxisnähe sicherzustellen.
    • Die Zukunft der Anwaltschaft und KI:
      • KI wird Anwälte nicht ersetzen, aber ihre Arbeit verändern. Routineaufgaben (Recherche, Standard-Schriftsätze) werden in absehbarer Zukunft von KI-gestützten Assistenten erledigt.
      • Anwälte können sich dadurch auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren: Strategieentwicklung, persönliche Beratung, emotionale Betreuung des Mandanten und die Verhandlung vor Gericht.
    • Wichtiger Hinweis und Ausblick:
      • Im Podcast wird betont, dass ein KI-Assistent keinen echten Anwalt ersetzt. Wer in ein Strafverfahren gerät, sollte sich unbedingt an einen Anwalt aus Fleisch und Blut wenden.
      • Zum Abschluss wird der Fall der neuen Staffel angeteasert: Er trägt den Titel “Lenas Kampf”. Ein Kampf gegen Stalking.
  • Folge 2: Die erste Narbe

    Teil 1: Geschichte in dieser Folge:

    Alles beginnt mit dem Albtraum jedes Autobesitzers: einem tiefen Kratzer im Lack des nagelneuen Autos von Max’ Nichte Lena. Doch was zunächst wie ein banaler Vandalenakt wirkt, entpuppt sich schnell als der erste Schatten auf Lenas sonniges Leben. Der Kratzer ist mehr als nur ein Sachschaden – er ist die erste tiefe Narbe in “Lenas Kampf” und pflanzt den giftigen Samen des Misstrauens in den Kopf einer jungen Frau, die glaubte, keine Feinde zu haben.

    Teil 2: Rechtliche Fragen in dieser Folge:

    1. Strafanzeige, Strafantrag und die Rolle des Geschädigten / Opfers im Strafverfahren

    Dieser Block befasst sich mit den ersten formellen Schritten, die ein Geschädigter resp. Opfer nach einer Straftat unternehmen muss, und den rechtlichen Unterschieden, die für den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheidend sind.

    Wichtigste Rechtsfragen:

    • Wo und wie erstattet man eine Strafanzeige am effektivsten?
      Man kann bei jedem Polizeiposten in der Schweiz eine Anzeige erstatten. Um das Verfahren zu beschleunigen, ist es jedoch ratsam, direkt zur Polizei im Kanton zu gehen, in dem die Tat begangen wurde. Alternativ kann die Anzeige bei komplexeren Fällen direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingereicht werden, um dem Fall von Anfang an mehr Gewicht zu verleihen. Bemerkung: Insbesondere im Zusammenhang mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft sollte auf anwaltliche Unterstützung keinesfalls verzichtet werden.
    • Was ist der Unterschied zwischen einer blossen Anzeige und einem Strafantrag mit Konstituierung als Privatkläger?
      Eine blosse Anzeige informiert die Behörden nur über eine Straftat; der Anzeigende hat kaum Rechte (er ist quasi nur ein „Zuschauer“). Stellt man zusätzlich einen Strafantrag und konstituiert sich als Privatkläger, wird man zur aktiven Partei im Verfahren. Man erhält dann Akteneinsichtsrecht, kann Beweisanträge stellen und im Strafverfahren direkt Schadenersatz oder Genugtuung fordern.
    • Was ist der Unterschied zwischen Offizial- und Antragsdelikten?
      Offizialdelikte: Der Staat muss diese Delikte von sich aus („von Amts wegen“) verfolgen, sobald er davon Kenntnis erlangt. Offizialdelikte stellen im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) die Regel dar. Darunter fallen nicht nur schwere Verbrechen wie Raub oder schwere Körperverletzung, sondern auch eine Vielzahl von etwas weniger schweren Straftaten, sogenannten Vergehen. Beispiele hierfür sind Nötigung oder Warenfälschung.
      Antragsdelikte: Dies sind in der Regel „leichtere“ Vergehen (z. B. einfache Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Beschimpfung, je nach Konstellation auch die einfache Körperverletzung), bei denen der Staat das Verfolgungsinteresse dem Opfer überlässt. Die Behörden werden nur dann tätig, wenn das Opfer ausdrücklich einen Strafantrag stellt.
    • Gibt es eine Frist für den Strafantrag?
      Ja, die Frist beträgt drei Monate. Sie beginnt an dem Tag, an dem das Opfer erfährt, wer der Täter ist. Kennt man den Täter nicht, muss der Antrag gegen Unbekannt gestellt werden, um die Frist sicher zu wahren.
    • Sollte man immer Strafantrag stellen und sich als Privatkläger konstituieren?
      Nicht zwingend. Da die Rolle des Privatklägers auch mit Prozess- und Kostenrisiken verbunden ist, sollte dieser Schritt – insbesondere der mögliche Nutzen im Verhältnis zum Aufwand – idealerweise vorab mit einem Anwalt geprüft werden.
    2. Pflichten und Konsequenzen bei einem Verkehrsunfall

    Dieser Block behandelt die rechtliche Situation, wenn der Schaden nicht mutwillig, sondern durch einen Unfall entstanden ist und der Verursacher sich vom Unfallort entfernt hat.

    Wichtigste Rechtsfragen:

    • Welche Pflichten hat man als Verursacher eines Verkehrsunfalls, auch bei Bagatellschäden?
      Man muss sofort anhalten, den Geschädigten benachrichtigen oder, falls dieser nicht anwesend ist, eine angemessene Zeit warten (ca. 30 Minuten). Ist danach immer noch niemand da, muss man unverzüglich die Polizei verständigen (Anruf bei 117).
    • Reicht es aus, nach einem Parkschaden einen Zettel mit den Kontaktdaten am beschädigten Auto zu hinterlassen?
      Nein, absolut nicht. Ein Zettel unter dem Scheibenwischer ist rechtlich wertlos und entbindet nicht von der Pflicht, die Polizei zu rufen, wenn der Geschädigte nicht ausfindig gemacht werden kann.
    • Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Verlassen der Unfallstelle?
      Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist als „pflichtwidriges Verhalten bei einem Unfall“ strafbar. Zusätzlich kann es als „Vereitelung einer Massnahme zur Feststellung der Fahrunfähigkeit“ gewertet werden. Das Gesetz unterstellt, dass der Flüchtende sich einer möglichen Alkoholkontrolle entziehen wollte. Dies kann zu massiven Strafen bis hin zum Führerscheinentzug führen, selbst wenn man nüchtern war.
    3. Beweismittel und Beweisverwertungsverbote bei privaten Videoaufnahmen

    Dieser Block erklärt, warum ein scheinbar perfekter Beweis, wie ein von einer Privatperson aufgenommenes Video, vor Gericht möglicherweise nicht verwendet werden darf.

    Wichtigste Rechtsfragen:

    • Ist ein von einer Privatperson heimlich gefilmtes Video einer Straftat als Beweis vor Gericht zulässig?
      In der Regel nein, vor allem nicht bei leichten bis mittelschweren Delikten. Das ungefragte Filmen stellt eine Persönlichkeitsverletzung dar und der Beweis gilt somit als rechtswidrig erlangt.
    • Unter welchen Umständen kann ein privat und rechtswidrig erlangter Beweis ausnahmsweise doch verwendet werden?
      Ein solcher Beweis ist nur dann verwertbar, wenn zwei Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
      1. Die Strafverfolgungsbehörden hätten selbst den Beweis auf legalem Weg ebenfalls beschaffen können.
      2. Eine Interessensabwägung ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Aufklärung der Straftat das private Interesse des Täters am Schutz seiner Privatsphäre überwiegt.
    • Wie fällt diese Interessensabwägung bei einer Sachbeschädigung (zerkratztes Auto) aus?
      Bei einer Sachbeschädigung handelt es sich nicht um eine schwere Straftat. Daher wiegt das Recht des Täters auf seine Privatsphäre schwerer als das öffentliche Interesse an der Aufklärung des Kratzers. Das Video wäre mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht als Beweis verwertbar.